Ich bin ja normalerweise wirklich ein friedfertiger Mensch. Ich begegne meiner Umwelt meist freundlich und offen. Es gibt aber immer wieder Situationen, die mich an den Rand meiner Gelassenheit bringen. Ganz im Gegenteil: sie machen mich wütend!!!
Wütend, weil ich daran nichts ändern kann und die Füße stillhalten muss. Es sei denn, ich ginge in die Politik und würde einigen eingefahrenen Strukturen mal ordentlich Feuer unter den Hintern machen. Jetzt wollt Ihr wahrscheinlich wissen, warum ich mich nach einem Wochenende so furchtbar aufrege, stimmts?
Also:
Wenn man sich selbstständig macht, muss man ja auf viele Dinge achten. Als freiberuflicher Dienstleister, der seine paar Kröten ordnungsgemäß versteuert, flatterte mir im 5. oder 6. Jahr ein Beitragsbescheid der IHK (Industrie- und Handelskammer) auf den Tisch. Ohne Anschreiben oder Erklärung. Auf meine Rückfrage, dass ich mich dort gar nicht angemeldet habe, wurde mir erklärt, dass man mit Gründung eines Unternehmens automatisch Mitglied der IHK werden müsse. Weil sich nämlich Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft sieht. Sie beschäftigt sich wohl u.a. mit dem Thema Ausbildung und nimmt Prüfungen ab. Dass ich weder ausbilde noch jemals vorhabe, irgendjemanden auszubilden, interessiert nicht. Okay, bei einem Jahresbeitrag, der unter 50€ liegt, ist das ja irgendwie zu verschmerzen. Geärgert habe ich mich damals schon.
Jetzt hat auch die Handwerkskammer entdeckt, dass da jemand ist, bei dem man ordentlich abkassieren kann. Und das kam so:
Wie ich ja schon berichtet habe, findet sich in meinem Angebot für Bräute seit Kurzem auch eine winzig kleine, aber feine Auswahl an Haarschmuck. Damit ich den verkaufen kann und alles rechtens ist, dachte ich mir: hol Dir einen Gewerbeschein, damit Du das Zeug ordnungsgemäß verkaufen darfst. Die nette Dame auf dem Gewerbeamt wies mich darauf hin, dass ich als Make up Artist verpflichtet sei, mich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Denn mein Beruf sei ja eng mit dem der Kosmetikerin oder Friseurin verknüpft.
Aha.
Ist das so?
Ich schneide und färbe kommerziell keine Haare, ich drücke keine Pickel aus und mache keine Fußpflege. Dafür frisiere ich und schminke Gesichter. Und ja: ich trage ab und zu auch mal eine Gesichtsmaske auf oder mache evtl. schon mal eine kleine Maniküre.
Aber gut. Ich kann natürlich verstehen, dass das sehr leicht mit dem Beruf eines Friseurs oder Kosmetikers zu verwechseln ist.
Dass ich ja bereits Mitglied in der IHK sei, interessierte die Gewerbeamtsdame so gar nicht. Ich müsse in der Handwerkskammer vorstellig werden, sonst ginge mit dem Gewerbeschein überhaupt nichts. Kurze Zeit später erreichte mich ein Schreiben der Handwerkskammer. Darin eine direkte Aufforderung, beiliegenden Antrag auf Eintrag in die Handwerksrolle auszufüllen sonst……(großer erhobener Zeigefinger zwischen den Zeilen).
Ich recherchierte und fragte nach. Denn mir kann bis heute niemand erklären, welches meine wahren Vorteile als Mitglied in der Handwerkskammer sind. Eine professionelle Ausbildung zum Visagisten brauche ich wohl nicht. Eine kostenlose Rechtsberatung. Okay, dafür habe ich einen guten Anwalt. Und ausbilden…. na das hatten wir bei der IHK schon. Die Gesetze, die einen kleinen, ehrlichen Selbstständigen in diese Institutionen zwingen, fußen auf Zunftgesetze aus dem Mittelalter bzw. auf Verordnungen, die im 2. Weltkrieg entstanden.
Alles klar?
Willkommen in der Realität!
Jetzt werde ich 250 € zahlen müssen, um in die Handwerksrolle eingetragen zu werden und ab dann gezwungen sein, jährlich mindestens 140 € an diesen Verein abzudrücken.
Ich habe überall herumgefragt und bisher niemanden gefunden, der sich jemals gegen diese Gesetzmäßigkeiten aufgelehnt hat. Alle halten die Klappe und raten mir, Gleiches zu tun. Aber wieso eigentlich? Warum zwingt man mich als Mitglied in Vereine, die mir rein gar nichts bringen, außer dass ich meine paar hart verdienten Piepen dort abliefere, um das Gehalt der Angestellten oder Beamten dort zu finanzieren. Damit diese allmonatlich ihr festes Gehalt auf dem Konto sehen und davon jedes Jahr drei Wochen in Urlaub fahren können. Oder jederzeit krank machen können. Bei Lohnfortzahlung versteht sich.
Versteht mich nicht falsch: ich habe weder etwas gegen Angestellte noch gegen Beamte. Auch nicht gegen IHK oder Handwerkskammer. Alle haben siche ihre Daseinsberechtigung. Ich habe etwas dagegen, dass mich überholte Gesetze zwingen, in so einen Verein einzutreten. Warum wird nicht von Person zu Person genauer geprüft und entschieden? Die BfA prüft ja auch ganz genau, bevor sie einem gute Kunden wegnimmt, weil sie entscheidet, dass die Kunden, die mich 3x hintereinander zu festen Konditionen buchen, mich künftig fest einstellen müssen, damit ich den Job machen kann (was natürlich niemand macht)…. aber das ist ein anderer Aufreger, mit dem ich Euch an dieser Stelle mal lieber verschone.
Augen auf bei der Berufswahl, oder? Ich könnte mir ja einfach einen anderen Job suchen. Im Büro der Handwerkskammer vielleicht. Oder bei der IHK. So mit festem Tarif und geregeltem Urlaub und so…. Möglicherweise wäre ich damit kreuzunglücklich, aber wenigstens hätte ich einen Nine-to-five-Job und müsste mir nicht den Kopf einer kleinen Selbstständigen zerbrechen, die ich nun einmal ganz freiwillig geworden bin. Um meine eigenen Brötchen zu verdienen und Vater Staat und dem Steuerzahler nicht auf der Tasche zu liegen.
Ich bin eine ehrliche Haut und werde dafür immer wieder bestraft. Soll ich mal was sagen?
DAS KOTZT MICH AN!!! (Jawohl!… Wer es bis hierhin ausgehalten hat, darf jetzt gern in diesen Tenor einstimmen.)
Jedesmal, wenn man sich überlegt, wie man doch hier oder da noch ein bisschen mehr verdienen könnte, kann man darauf warten, dass irgendeine Institution aufgeregt mit irgendeinem Wisch wedelt, der mich wieder zu irgendwas verpflichtet. Um dann so richtig Kill-Bill-mäßig mit den Fingern der nach oben ausgestreckten Hand zu winken und die Kohle einzukassieren, die man eventuell zusätzlich verdient hat.
Wenn es unter meinen Lesern eventuell jemanden gibt, der bei IHK oder Handwerkskammer arbeitet und das jetzt (während der Arbeitszeit und mit einer Tasse Bürokaffee) liest, wäre ich dir sehr (wirklich und ehrlich sehr!) verbunden, wenn du mir das mal genau erklären könntest, damit sich mir der tiefere Sinn dieser Zwangsmitgliedschaften erschließt.
Danke für eure Geduld!
Mittwoch gibts hier wieder Beauty, wie es sich für einen Beautyfashionlifestyleblog gehört! 😉
Andrea
Juni 15 2015Das klingt total mies! Ich kann deine Wut echt verstehen! Irgendwie kommt es mir gerade so vor als würden die regelrecht Jagd auf Freiberufler machen! Hier ein ähnlicher Fall:
http://www.sugar-heart.de/2015/06/02/warum-tortendesigner-vor-gericht-landen/
Ist zear win anderes Gewerbe aber Paralleln sind erkennbar. Schau mal rein. Vielleicht hilft es dir ja. Und ich drück die Daumen! KOPF HOCH
schminktante
Juni 16 2015Danke liebe Andrea. Es gibt so viele Selbstständige, die genau DAS denken, was ich schrieb. Schlimm, dass so viele so ohnmächtig sind.
Christian
Juni 16 2015Liebe Anja,
Mein erster Besuch auf deiner Seite nach Gut Wendgräben und gleich dieser Montags-Aufreger 🙂 Nun, was soll man dagegen machen? In der Tat scheint unsere Macht begrenzt, wir sind alle betroffen, haben aber keine starke Lobby. Niemand dieses „Vereines“ wird Dir oder mir erklären wollen oder können warum wir Mitglied sein müssen, schließlich ist es Vorschrift. Da hilft wohl nur gemeinschaftlich streiken. Gegen Zwangsvereine und Zwangsabgaben; gabs doch alles schonmal.
LG Christian
Cla
Juni 16 2015Das ist echt der Hammer und nicht nur ein Montags-Aufreger. Imme auf die kleinen, ehrlichen und dann ist man dagegen auch noch machtlos. Wie viele Haarschmuck muss du verkaufen, um das erst mal wieder hereinzuholen.
LG Cla
schminktante
Juni 16 2015Das kann ich Dir aber sagen, liebe Cla. Das hat man davon, wenn man ehrlich ist und nicht betrügt. Manchmal frage ich mich wirklich, warum ich den ganzen Kram nicht einfach hinschmeiße… Aber dann steh ich doch wieder auf und mache weiter.
Marla
Juni 16 2015Hallo Anja,
*eigentlich* müssen nur Gewerbetreibende IHK-Beitrag bezahlen. Als Freiberufler fällt man da nicht drunter. Oder bist du im Handelsregister eingetragen?
Vielleicht liegt die Wurzel allen Übels in der Beurteilung deiner Einkünfte durch das Finanzamt. Schau mal in deinem letzten Steuerbescheid, ob da „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ oder „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ veranlagt wurden. Bei ersterem greift die IHK diese Zuordnung auf und erlässt Bescheide.
Falls dem so wäre, könntest du den Einkommesteuerbescheid bzw. den nächsten Einkommensteuerbeschied dahingehend anfechten. Ebenso den IHK-Bescheid.
Eventuell hilft dir dieses Merkblatt weiter: http://www.pfalz.ihk24.de/blob/luihk24/servicemarken/ueber_uns/Informationen_zum_IHK-Beitrag/1271572/63593e5637bc12f34796fc61b69b55f7/Information_zur_IHK-Zugehoerigkeit_und_zur_Beitragspflicht-data.pdf
Liebe Grüße,
Marla
schminktante
Juni 16 2015Liebe Marla,
hab ganz vielen Dank für diesen hilfreichen Tipp!!! Ich bin zwar als Freiberufler beim FA gemeldet, aber die verwursten meine Einnahmen immer als Gewerbetreibende (obwohl ich erst jetzt einen Gewerbeschein beantragt habe). Die IHK schlägt deshalb schon seit einigen Jahren zu, war aber mit unter 50€ immer zu verschmerzen. Die Handwerkskammer ist mir der größere Dorn im Auge. Die wollen gleich richtig Asche sehen. Für nix und wieder nix. *grrrrrr*
Liebe Grüße
Anja
Marla
Juni 16 2015Hinsichtlich der Einkommensteuer kannst du dich eventuell auf das Urteil des FG Hamburg vom 19.08.1992 – III 374/88 (schon alt, ich weiß) berufen, falls es passt. Es geht dort um die künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit einer Visagistin.
Leitsatz: Eine Visagistin, die für Modejournale oder gewerbliche Auftraggeber Fotomodelle für Fotoaufnahmen schminkt und frisiert, dabei im Team bestehend aus Fotograf und Modestylisten zusammenwirkt, ohne bei ihrer Arbeit konkreten Weisungen bezüglich Schmink- und Frisierstylings zu unterliegen, kann eine künstlerische Tätigkeit i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben. Für die Einstufung der Tätigkeit aus künstlerisch ist erforderlich, dass die Arbeit nicht bloß das Produkt handwerksmäßig erlernt bzw. erlernbarer Tätigkeiten darstellt, dass der Visagistin im Rahmen des von den Auftraggebern vorgegebenen Rahmens Raum für eine eigenschöpferische Tätigkeit verbleibt und die Werke den Stempel ihrer Persönlichkeit tragen.
Musst du halt auf deinen Fall ummodeln.
Auch der HWK-Beitrag stellt auf die gewerblichen Einkünfte ab. Also trenne deine „beiden“ Tätigkeiten voneinander. Denn Gewerbe färbt ab und macht freiberufliche Einkünfte zu gewerblichen.
Viele Glück!
Marla
Juni 16 2015Hier noch ein Link, der dich vielleicht weiter bringt:
http://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/recht_und_steuern/downloads/2253236/9d0c64f6e47a940c720f923bd352f03c/Leitfaden-Abgrenzung-Handwerk-data.pdf
schminktante
Juni 17 2015Ich danke Dir sehr! Wirklich sehr! Damit muss ich mich mal ganz in Ruhe auseinandersetzen. Ganz kampflos gebe ich definitiv nicht auf.
Liebe Grüße
Anja
Marla
Juni 17 2015Gerne. 🙂
Und alle Bescheide fristgerecht anfechten, dann bleiben sie änderbar.
LG, Marla
Rena
Juni 16 2015liebe anja, ich finde, du solltest diesen post als ein lesebrief an die „zeit“, „wirtschafts woche“ o.ä. schicken. diese missstände sollen eben großem publikum bewußt gemacht werden, sonst bleibt alles bei altem…
schminktante
Juni 17 2015Liebe Rena,
darüber habe ich auch schon nachgedacht. Frage mich aber gleichzeitig, ob das wirklich was bringt.
LG
Anja
Uschi aus Aachen
Juni 16 2015Meines Wissens gibt es zwar bei uns die ärgerliche Zwangsmitgliedschaft (außer für die freien Berufe), aber wirklich nur für EINE der beiden Kammern. Laß Dich da unbedingt fachkundig beraten! Ich verstehe Deinen Zorn sehr gut…
schminktante
Juni 17 2015Liebe Uschi,
Gesetzlich ist es denen auch möglich, bei mir ein sogenanntes Mischgewerbe festzustellen. Dann MUSS ich in beiden Institutionen zahlen. Traurig, aber leider wahr. 🙁
LG
Anja
Katja
August 5 2015Huhu,
ich habe das auch durch. Nach beratung beim RA musst du ENTWEDER in der IHK ODER in der HWK eingetragen sein. Beides ist nicht notwendig. Es gilt dabei immer der Grundsatz womit verdienst du überwiegend dein Geld. Ist der Verkauf der Schwerpunkt, dann ist es die IHK, ist es die Visagistik, dann ist es die HWK.
Ich bin auch ernsthaft am überlegen – einfach aus Prinzip – mal eine Klage gegen die HWK einzureichen und das Verfahren über Kickstarter oder so zu finanzieren.
Die HWK begründet die Zwangsmitgliedschaft damit, dass Visagistik ein Teil der Kosmetikerinnenausbildung sei. Nageldesigner sind nach einem Gerichtsurteil aber von der HWK befreit, weil man Nageldesign an einem WE Kurs erlernen könne und es somit kein Handwerk sei. Hmm…Visagistenkurse werden auch am WE angeboten und eigentlich bedarf es sogar garkeiner Ausbildung.
mal schauen was ich mache, aber falls du Interesse hast, dann würde ich mich freuen, wenn du dich mal meldest und man das ggf. zusammen angehen könnte.
LG Katja
schminktante
August 6 2015Liebe Katja,
hab ganz vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar! 🙂
In der Potsdamer Handwerkskammer scheint es tatsächlich Menschen zu geben, die mitdenken und nicht nur nach Papierlage entscheiden. Nach mehreren Telefonaten und Auskünften bekam ich die erlösende Antwort, dass ich nicht zusätzlich der Handwerkskammer beitreten muss, wenn ich nun auch schon in der IHK sei und keinen eigenen Salon betreibe, keine Lehrlinge ausbilde, keine Mitarbeiter beschäftige, etc. Ich hatte wirklich Glück, an eine fähige Sachbearbeiterin geraten zu sein und bin dafür mehr als dankbar!
Wäre es bei mir anders ausgegangen, hätten wir tatsächlich mal überlegen können, ob sich eine Klage tatsächlich lohnt.
Trotzdem alles Liebe für Dich!
Anja
Natalia Winter
September 10 2017Hallo liebe Anja.
Ich weiß das diese Geschichte mit der Handwerkskammer schon lange her ist aber nach dem ich Kontakt, dieses Jahr im Mai, mit der Handwerkskammer hatte , bin ich auf dein Artikel gestoßen.
Nach dem ich Anfang dieses Jahres meine Weiterbildung als Visagistin beendet hatte, habe ich erstmal, solange meine Kinder klein sind, ein Kleingewerbe als Visagistin angemeldet. Und da ging es schon los, bei der Stadt und beim Finanzamt haben die mich als dekorative Kosmetik Eingetragen weil den Begriff Visagist, hätten die nicht im System. Bei der Handwerkskammer habe ich mich nicht gemeldet weil ich in dem Wissen war, dass man als Visagistin das nicht müsste. Zwei Wochen später lag natürlich ein Brief von der Handwerkskammer, ich solle bitte mich bei den eintragen lassen und da bin ich auch wüttend durch das ganze Internet durchgeblättert und konnte leider nicht’s eindeutiges finden was Visagist betraff. Naja ich bin dann hin unteranderem mit deinem Bericht und habe mich doof und duselig gesappelt. Alles half nichts und habe mich dann eintragen lassen. Als ich dachte schlimmer kann es nicht werden, sagte mir der Berarbeiter dass ich Haarstyling gar nicht anbieten darf weil ich kein Meister im Friseurhandwerk habe. Ich bin in Tränen ausgebrochen weil ich das so unfair fand. Denn ja ich bin gelernte Friseurin und habe auch bevor meine Kinder kammen , mit Leidenschaft das ausgeübt. Aber den Beruf hab ich eigentlich damals gelernt weil ich Visagistin werden wollte und den Traum hab ich erst jetzt wahr gemacht. Ich biete Brautstyling Fotoshootingstyling an, ich schneide nicht, färbe nicht, ich mache nur das was man als Visagistin erwartet Make up und Haarstyling. Ich habe überall angerufen aber alle waren entweder überfragt, unwissend oder sagten wenn die Handwerkskammer es sagt dann muss es stimmen. Selbst die Schule in der ich die Weiterbildung gemacht habe, waren geschockt. Das macht mich fertig, denn mein Ziel war in Paar Jahren mich komplett Selbstständig als Visagistin zu machen. Das kann ich wie es aussieht vergessen. Ich hoffe du ließt dir das durch und weißt vielleicht was, was ich noch nicht rausgefunden habe um zu beweisen das kein Visagist ein Meistertitel braucht. Was mich auch noch tierisch sauer gemacht hat, dass ich auch bei der Handwerkskammer als Kosmetikerin gemeldet bin weil auch die haben den Begriff Visagist nicht. Ich hoffe sehr dass du mir antwortest. Liebe Grüße Natalia Winter
schminktante
September 10 2017Oh Mann…das ist aber unfair. Immer fleißig auf die Kleinen, Ehrlichen… die brav alles anmelden, was verlangt wird, ihre Steuern zahlen und Vater Staat nicht auf der Tasche liegen. Mich ärgert sowas auch immer dermaßen… Lass Dich nicht unterkriegen!
LG
Anja
Nyny
Juli 13 2018Hallo Natalia,
natürlich darfst du als gelernte Friseurin Haare machen. Sogar ich als Kosmetikerin darf Haare pflegen und Frisuren stecken. Nur schneiden darf ich weder Bart noch Haare. Der Friseur lernt in der Meisterschule Gesellen auszubilden und sein Gewerbe wirtschaftlich zu führen. Ausbilden oder andere Anleiten darfst du nicht ohne Meister. Überleg mal, all die Friseure, ohne Meistertitel, in den Salons dürften, nach Auskunft des Beraters, keine Haare schneiden. Was für ein Quatsch. Frag in der Friseurinnung nach was du darfst und was nicht.
Die HWK hat wenig Ahnung vom Friseur- und Kosmetik-Beruf.
Nyny
Juli 13 2018Ich habe den selben Mist an der Backe. HWK Oberpfalz will Beiträge bis Mai 2018, obwohl ich mein Gewerbe seit Mai 2017 in der Oberpfalz abgemeldet habe. Widersprüche habe ich eingereicht, jedoch immer ohne Erklärung neue Bescheide plus Mahngebühren bekommen. Jetzt muss ich € 173,- zahlen und kann mich nicht wehren.
Was tut die Handwerkskammer für Kosmetiker?
Fragt man was nach, heißt es meist ‚wissen wir nicht‘. ‚Kennen wir uns nicht mit aus‘. ‚Müssen wir uns erst selbst informieren‘. In ihrer blöden Zeitschrift sind nur Informationen für echte Handwerksberufe. Macht auch Sinn, Kein Maler, Maurer etc. will was über Schminke und Co. lesen.
Ich habe mehrere HWKn in meinem Umkreis angerufen und nach dem Meister gefragt. Gibt es nicht.
Für was zahle ich?
Mein Betrieb war eh ruhend. Von Kulanz keine Spur. Wenn man nicht zahlt landet man in der Schuldnerdatei. Also zahle ich trotz meines Widerspruchs., Aber immer mit dem Vermerk ‚unter Vorbehalt‘. So kann ich die Beiträge zurück fordern falls sich die Gesetze mal ändern sollten.
Jedenfalls zahlen musst du tatsächlich nur IHK oder HWK. Zumindest kannst du bei der HWK versuchen einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen. Generell gilt, lieber zur IHK als zur HWK. Die tut wenigstens noch überhaupt etwas.