Werbung, Werbung, Werbung…
Heute will ich mich einem Thema widmen, das euch einen kleinen Einblick in die Arbeit von Blogger- und Influencern gibt. Dieser Text soll euch ein bisschen abholen und erklären, warum ihr vor meinen Beiträgen hier oder auf meinen Social Media-Kanälen so oft das Wörtchen ‚Werbung‘ lest.
Wenn jemand ein Produkt gekauft oder geschenkt bekommen hat, eine interessante Reise unternommen oder ein spannendes Event besucht hat und seinen Freunden davon erzählt, dann käme niemand auf die Idee, die Begeisterung als Werbung zu deuten. Ist aber welche. Allerdings spielt das im privaten keine große Rolle. Da muss nichts gekennzeichnet werden oder mit ‚Werbung‘ angekündigt. Es ist ein Austausch von Erlebtem – Punkt!
Wenn jemand ein Produkt gekauft oder geschenkt bekommen hat, eine interessante Reise unternommen oder ein spannendes Event besucht hat seiner Community über Plattformen im Internet davon erzählt, dann ist die geteilte Begeisterung sehr wohl Werbung. Denn wenn man sich öffentlich hinstellt und sagt: „Dieses Produkt/dieses Ausflugsziel/dieses Event ist ganz großartig, das müsst ihr ausprobieren“, spielt dieser Unterschied sehr wohl eine Rolle. Denn das ist öffentliche Werbung und muss als solche auch ganz öffentlich gekennzeichnet werden. Auch wenn es ein Austausch von Erlebtem ist und egal, ob ich dafür selbst bezahlt habe oder nicht. Also ist alles, was ich euch hier mit Eigennamen vorstelle und zeige schlicht und ergreifend ‚Werbung‘.
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Die Einen & Die Anderen
Wahrscheinlich haben viele von euch noch nie so richtig darüber nachgedacht. Euch hat das Wörtchen ‚Werbung‘ auch noch nie vor einem Artikel gestört oder ihr habt es vielleicht auch gar nicht bewusst wahrgenommen. Es gibt Andere, die sich aber sehr wohl daran stören. Und die widerum mich dann stören… denn sie stolpern mit ihrem Halbwissen bei mir ständig über den Kennzeichnungsbegriff ‚Werbung‘ und sind genervt. Weil es bei der Schminktante nur noch Werbung gibt. Ich kann das durchaus verstehen.
Der feinen Unterschied der einen und der anderen Gruppe von LeserInnen, ZuschauerInnen oder FollowerInnen vermag ich nicht in Stein zu meißeln. Möglicherweise liegt er wohl darin, dass die die sich nicht am Wörtchen ‚Werbung‘ stören meine Texte mögen. Vielleicht auch schon lange meinen Blog lesen. Auf alle Fälle aber meiner Expertise vertrauen und wissen, dass ich nichts in die Kamera halte oder ausschweifend darüber berichte, nur weil ich dafür bezahlt werde oder etwas umsonst bekommen habe. Weil sie wissen, dass ich keine ‚Werbung‘ für etwas mache, das ich nicht selbst ausprobiert habe oder für gut genug befinde mich hinzusetzen und nach einer langen Testphase auch noch einen Text dazu zu schreiben, Bilder zu machen, etc.
Die andere Gruppe ist die, die total genervt davon ist, wenn vor jedem meiner Beiträge (hier oder auf Instagram oder in den Insta-Stories) der Begriff ‚Werbung‘ erscheint. Es sind vielleicht Menschen die sich mit der Bloggerwelt wenig auskennen und sich vom Anpreisen verschiedener Produkte gestört fühlen. Die eventuell denken, das hier sei eine Bettenfahrt im Internet, bei der defintiv immer irgendetwas zum Kauf angeboten wird, wovon ich mir am Ende die Taschen voll haue, mir ne Luxusyacht kaufe und eines Tages die Weltherrschaft an mich reiße. Menschen, die mir erst kurz folgen und/oder mir nicht vertrauen. Vielleicht ist ja da auch der ein oder andere Neidhammel dabei, der niemandem außer sich selbst etwas Schönes gönnt. Wer weiß…
Ich bin dankbar für alles Vertrauen, das ihr mir entgegenbringt und maße mir kein Urteil darüber an, was die Menschen reitet, die mich angreifen nur weil sie für ihre Begriffe zu häufig das Wörtchen ‚Werbung‘ lesen.
Allerdings bin ich dafür, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen und heute mal etwas Aufklärungsarbeit zu leisten, damit ihr alle meine Beiträge im Internet besser einordnen könnt.
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Warum ständig ‚Werbung‘ – Was müssen Blogger und Influencer auf ihren Kanälen kennzeichnen?
Es ist eine Neverending Story und die Unsicherheit ist riesig.
Haben wir alle vor Jahren noch frei und fröhlich unsere Begeisterung für Produkte und Marken in die Welt getragen und vielleicht maximal einen bezahlten Blogbeitrag als ‚Werbung‘ gekennzeichnet, geben uns Internetschaffenden die Anforderungen von Medienanstalten, Verbänden und bereits bestehenden Wettbewerbsgesetzen (die durchaus nicht für alle gleichermaßen zutreffen) ordentlich Rätsel auf. Jeder weiß etwas aber keiner weiß es so ganz genau. Weshalb es sich einige Menschen zur Aufgabe gemacht haben andere Menschen anzuschwärzen… und zwar wegen Schleichwerbung.
Bestes Beispiel:
Moderatorin und Sprecherin Vreni Frost, die früher als sehr erfolgreiche Bloggerin und Influencerin arbeitete. Auf einem Instagram-Foto verlinkte und taggte sie Marken zu Kleidungsstücken, die sie trug. Bei einer Größenordnung von mehreren zehntausend Followern durchaus berechtigt. Denn benennt man nichts, hat man bei einem wirklich coolen Outfit garantiert den restlichen Tag (und evtl. auch noch die darauffolgenden) damit zu tun, auf die Kommentare und Fragen all derer zu antworten, die wissen möchten, woher man die guten Stücke hat.
Der Verband Sozialer Wettbewerb fand, das sei Schleichwerbung und verdonnerte Vreni zu einem Bußgeld mit Abmahnung und Unterlassungserklärung. Durch zwei Instanzen kämpfte sich Frau Frost und erzielte schließlich einen Teilerfolg, denn es muss längst nicht alles gekennzeichnet werden wofür man seine Begeisterung ausdrückt.
Ihr seid jetzt verwirrt, nicht wahr?
Tja. Waren wir Blogger und Influencer auch alle. Und sicherheitshalber haben wir angefangen, einfach alles zu kennzeichnen. Ob nun selbst gekauft oder nicht. Weil keiner von uns wegen irgendetwas abgemahnt werden will. Deshalb lest ihr so oft und an so vielen Stellen Werbung.
Außer vielleicht bei Fußballspielen, die im Internet übertragen werden und ihr mindestens 90 Minuten auf Bandenwerbung starrt. Ist ja klar, dass das Werbung ist. Wird das gekennzeichnet? Never!
Oder in glanzvollen Modemagazinen. Auf den ersten 40 Seiten reiht sich eine Werbeanzeige nach der anderen. Gekennzeichnet? Selten! Weil vorausgesetzt wird, dass jeder weiß, dass die Marke XY für eine ganzseitige Promotion seines neuesten Produktes sicher etwas bezahlt haben wird.
Nur bei uns Bloggern und Influencern ist das oft nicht so klar. Ob uns Marke XY für einen Beitrag bezahlt hat oder nicht. Ob wir einfach selbst etwas Schönes entdeckt haben und das mit unseren Lesern teilen wollen. Und deshalb wird uns so oft Schleichwerbung vorgeworfen.
Am Ende sind wir total verunsichert und kennzeichnen eben alles. Und auch da müsst ihr LeserInnen dann mit leben.
So siehts aus. Bzw. fast.
Denn nach diesem Prozess, in dem Vreni für unseren Berufsstand endlich den Anstoß für klare Regeln gab und von vielen als Heldin gefeiert wird, haben ein paar Menschen die Köpfe zusammengesteckt und einen Leitfaden für die Werbekennzeichnungen bei Social Media Angeboten entwickelt. Ich habe euch das hier verlinkt (und ich habe keine Ahnung ob das jetzt Werbung für die Medienanstalten ist). Wer mag, kann sich gern in diesen Leitfaden einlesen.
Wer nicht, dem drösele ich jetzt mal auf, was bei mir in welcher Form unter Werbung läuft.
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‚Werbung‘ bei der Schminktante
In der Regel findet ihr meist direkt über den Beitragstext das Wörtchen ‚Werbung‘ mit einer Erklärung um welche Art der Werbung es sich handelt. Ich möchte das so transparent wie möglich halten. Markiert wird die Überschrift mit der entsprechenden Werbeart.
Sponsored Post
Text:
‚Werbung‘ – Der Beitrag zum Thema ABC entstand in freundlicher Zusammenarbeit mit Firma/Marke/Agentur XY.
Bedeutet:
Ich wurde von einer Agentur oder einem Hersteller beauftragt, sein Produkt kennenzulernen und mit einem Beitrag auf das Produkt oder die entsprechende Kampagne dazu aufmerksam zu machen. Er sendet das Produkt zu Testen und bezahlt mich für einen Erfahrungsbericht, in dem er u.a. verlinkt wird. Diese Art der Zusammenarbeit findet nur dann statt, wenn ich mich mit dem Produkt identifizieren kann und der Test gut ausfällt. Selbst wenn das Produkt dann manchmal vielleicht nichts für mich persönlich ist, kann ich es guten Gewissens an euch weiterempfehlen (z.B. anderer Hauttyp, andere Geruchsvorlieben, Unverträglichkeit eines Inhaltsstoffs den andere aber oft gut vertragen, etc.). Fällt das Produkt durch, gibt es auch keinen Beitrag (und trotz aller Vorarbeit auch keine bezahlte Kampagne).
Im Fall von Modebeiträgen (z.B. PETER HAHN) bekomme ich meine Auswahloutfits leihweise zugeschickt. Sie werden nach dem Fotografieren retourniert.
Der Blogbeitrag wird über meine Social Media Kanäle geteilt, um ein noch größeres Publikum zu finden.
PR Sample
Text:
‚Werbung‘ – Für den Beitrag zu… wurden mir die Produkte kostenfrei als Pressemuster zur Verfügung gestellt.
Bedeutet:
Firma ABC schickt mir in Absprache ein Produkt zu Kennenlernen, knüpft an den Versand aber keine Bedingungen. Eine Bezahlung findet nicht statt. Hier liegt es in meinem Ermessen, ob ich euch das Produkt vorstellen mag oder nicht. Wenn ich es mag oder es prima in einen Beitrag zu einem anderen Thema oder beispielsweise in ein Make up Tutorial passt, werde ich euch das keinesfalls vorenthalten. Die Marke wird benannt, aber nicht verlinkt und bekommt auch keine Präsenz auf meinen Social Media Kanälen.
Affiliate
Text:
‚Werbung‘ – Im Beitrag zum Thema XY sind einige Produkte mit einem Affiliate-Link versehen, der euch direkt zum entsprechenden Shop schickt….
Bedeutet:
Affiliate-Modelle sind sehr beliebt bei vielen Marken, haben am Ende bei einer erfolgreichen Kampagne doch beide Partner etwas davon. Der Auftraggeber promotet sein Produkt und macht direkt Umsatz an dem ich beteiligt werde. Meist sind es winzige Provisionen pro Klick auf die Seite oder pro Verkauf, manchmal sind es Rabattaktionen, für die mir der Auftraggeber einen Code zur Verfügung stellt, den ich an euch weiterreiche, damit ihr ein Produkt vergünstigt kennenlernen oder nachbestellen könnt.
Auch hier gilt: ich verlinke nur Dinge, die ich empfehlenswert finde und nicht irgendwelches Zeug, nur weil ich am Umsatz beteiligt werde.
Barter Deal:
Text:
‚Werbung‘ – Produkt XY wurde mir von Firma ABC kostenfrei und bedingungslos zur Verfügung gestellt.
Bedeutet:
Ich mache Werbung für ein Produkt, das ich behalten darf. Diese Art der Kooperation mache ich so gut wie gar nicht. Denn auch Produkt XY ist ein sogenannter geldwerter Vorteil (weil quasi ein Geschenk) und muss versteuert werden. Der Unterschied zu PR Samples besteht für mich darin, dass Make up und Cremes Verbrauchsprodukte sind und Modeteilchen etc. im Anschluss an eine Promotion privat weitergenutzt werden können (die Cremes zwar auch aber nur solang bis sie alle sind). Und dass der Auftraggeber am Ende eine Promotion für sein Produkt erwartet und mit Verlinkung auch bekommt.
Weil ich für faire Verhältnisse auf allen Seiten bin, lehne ich 99,9% aller Barterdeals ab. Werde ich fair für meine Arbeit bezahlt, kann ich mir ja das Produkt am Ende von meinem Geld kaufen (und der Kunde macht Umsatz).
Werbung aus dem Herzen aber unbezahlt
Text:
‚Werbung‘ – Im Beitrag zum Thema …. findet ihr eine Empfehlung für Produkt XY von Marke ABC. Sie ist unbeauftragt/unbezahlt, aber kommt von Herzen.
Bedeutet:
Best Case für eine Marke/ein Produkt! Wenn ich ein Konzept/ einen Hersteller/ ein Produkt entdecke und von mir aus ein Pressemuster anfrage oder im allerbesten Fall selbst kaufe und so geflashed bin, dass ich euch unbedingt davon erzählen muss und eventuell auch noch einen Link setze, dann sind wir beim Paradebeispiel, das ich eingangs aufgeschrieben habe. Es gibt immer wieder Produkte, Marken, Orte, Veranstaltungen etc. die mich einfach begeistern und diese Begeisterung teile ich nicht ausschließlich für Geld sondern auch einfach so! Warum? Weil ich’s kann! Da wären wir dann nämlich wieder beim Thema: mein Blog-meine Regeln… 🙂
Aber wenn ich jetzt auch noch damit anfange, werden wir heute wieder episch und wer will das alles lesen???
Ich hoffe jedenfalls, dass ich euch mit diesem Text ein kleines bisschen aufgeklärt habe und ihr jetzt genau wisst, womit ihr es in meinen texten zu tun bekommt. Denn ich kann total verstehen, wenn bei all der Werbekennzeichnungswut keiner mehr durchblickt.
In diesem Sinne,
Ulrike
Mai 14 2020Super aufbereitet und so mitreißend dargestellt.
Vielen lieben Dank!!!!
Nria
Mai 14 2020Danke für den Beitrag!
Ich glaube, dass das Urteil, dass man ALLES als Werbung kennzeichnen muss (auch selbst gekaufte Dinge) gerade aufgehoben wurde. Ich informiere mich nochmal genauer und schaue, ob ich einen Link finde.
Ich halte das nämlich für den größten Blödsinn, den je ein inkompetenter Richter verzapft hat. Wenn an ALLEM „Werbung“ steht, auch an Dingen, die man selbst bezahlt hat, kann man nicht mehr auf den ersten Blick sehen, ob eine Person für ihren Beitrag eine Gegenleistung bekommen hat oder nicht. Und das ist das genaue Gegenteil von Transparenz (dafür gebe ich selbstverständlich NICHT den Influencern die Schuld, die haben sich das ja nicht ausgedacht!).
Also: Werbekennzeichnung für alles, was dem Blogger/Influencer irgendwas bringt (ob Affiliate-Link, bezahlter Beitrag oder gesponsertes Produkt) – ja bitte. Werbekennzeichnung für selbst bezahlte Dinge, über die man ohne jeden finanziellen Ausgleich oder Aufforderung berichtet? Ich hoffe, dass das bald NICHT mehr notwendig ist (denn ich halte das für eine schlechte Sache).
schminktante
Mai 14 2020Danke für den Hinweis.
LG
Anja
Lisa
Mai 29 2020Was ist der Unterschied zwischen Werbung und Anzeige?
schminktante
Mai 29 2020Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster hängen, aber ich würde jetzt mal behaupten, dass es ein und Dasselbe ist.
Hana Mond
Mai 14 2020Ich widerspreche vehement: Produkte, die jemand selbst gekauft hat und für deren Anpreisung er keinerlei Gegenleistung einer Firma erhält, sind KEINE Werbung. Egal, ob man das Produkt gegenüber einer oder einer Million Personen anpreist, und ob jemand ein Nobody oder ein Superstar ist. Es gibt neue Urteile hierzu, die diese Ansicht bestätigen – ich schaue mal, dass ich eins raussuche und hier verlinke.
Das Gericht, was unentgeltliches Anpreisen (oder auch nur schnödes Benennen!) selbst gekaufter Produkte als Werbung deklariert hat (und der Verbraucherschutzbund, der geklagt hat) hat allen Verbrauchern einen Bärendienst erwiesen. Wenn jedes Produkt, was im Internet benannt wird, als Werbung gekennzeichnet werden muss, hat der Verbraucher keine Chance, zu erkennen, was wirkliche (bezahlte) Werbung ist und was nur Meinung. Ich kenne keinen Verbraucher, der das will. Wenn ALLES im Internet Werbung ist, warum sollte man es dann kennzeichnen?
Wie gesagt – ich suche bei Gelegenheit mal und verlinke das entsprechende Urteil.
Hana Mond
Mai 14 2020Nachtrag: Hier ist eine Zusammenfassung des Urteils; das Urteil im Originalwortlaut können sich juristisch Interessierte sicher selbst raussuchen. Wer Google-Schlagwörter braucht: Es geht um Cathy Hummels.
Nicole
Mai 15 2020Liebe Anja,
das war für mich im doppelten Sinne ein sehr informativer Post, vielen Dank dafür. Denn ich konnte so auch für meinen Blog zukünftig etwas mitnehmen.
Ich habe mich an dem Begriff Werbung noch nie gestört, weil ich es okay und wichtig finde, dass sie gemacht wird. In meinen Augen muss sie nur glaubhaft sein: Wenn ich manchmal sehe, dass heute dies und morgen dann doch das super ist, dann fehlt es mir an der Glaubwürdigkeit. Aber bei dir und einigen anderen Blogs hatte ich dieses Gefühl noch nie.
Wahrscheinlich ist es tatsächlich auch ein bisschen der Neidfaktor bei einigen, aber es steht du schickst ja keine Faust durchs Gerät, damit deine Leser kaufen.
Allerdings ist diese Kennzeichnungspflicht schon konfus, denn eigentlich weiß doch jeder, dass wenn ein Produkt vorgestellt wird, dieses auch Werbung ist.
Also nochmals Danke für diesen lehrreichen Post
Liebe Grüße und ich mag deine Werbung
Nicole
kathleen
Juni 4 2020schöner beitrag, schön übersichtlich alles aufgeschlüsselt, danke dafür!